Bauleitplanung 

Die Anforderungen an die Bauleitplanung sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Das Fachrecht hat sich differenziert und setzt stets detaillierte Kenntnisse von Urteilen und Präzedenzfällen voraus. Einzelne Fachbereiche, vor allem der Umweltschutz aber auch objektplanerische Vorkenntnisse haben an Gewicht gewonnen und müssen im Rahmen der Begründung und Abwägung angemessen behandelt werden. Der Planer muss sich in diesem Umfeld sicher bewegen, um die Rechtssicherheit der Bebauungspläne zu erreichen.

Modus Consult erreicht den interdisziplinären Ansatz durch das Angebot der fachlichen Qualifikationen in allen erforderlichen Fachbereichen und durch die Koordination der Inhalte der einzelnen Fachbeiträge zum Bebauungsplan. Planerische Aufgaben stellen sich u.a. aus vorhandenen Nutzungen und Eigentümeransprüchen, Verkehrsbelastungen, Emissionen, Umweltschutz und Artenschutz, die es gilt, frühzeitig zu erkennen und richtig einzuschätzen. Unsere Projektsteuerung koordiniert dabei alle fachlichen Aspekte und führt die gegenseitigen Wechselbeziehungen in der Bauleitplanung zusammen.

Modus Consult unterstützt Sie bei:

  • Städtebaulicher Rahmenplanung
  • Bebauungsplanung für Wohnbaugebiete, Gewerbegebiete, Einzelhandel, Freizeitanlagen und jegliche Einzelvorhaben
  • Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
  • Zeitplanungplanung und Projektsteuerung
  • Koordination der Fachbeiträge
  • Öffentlichkeitsbeteiligung

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Flächennutzungsplanung

Der Flächennutzungsplan (FNP) legt als vorbereitende Bauleitplanung die zukünftige Entwicklung einer Kommune fest. Darin wird definiert, auf welchen Flächen der Gemarkung der Kommune eine bauliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren gewünscht wird. Gleichzeitig bietet der FNP aber auch weitere Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund seiner gemarkungsweiten Wirkung, indem er z.B. Flächen für den Biotopverbund identifiziert, Ruhige Zonen gemäß der Lärmaktionsplanung aufgreift, Flächen für Windkraftanlagen steuert oder die Maßnahmen und Ziele, die sich aus einer Stadtentwicklungskonzeption ergeben haben, in die Flächenplanung und Nutzungsordnung der vorbereitenden Bauleitplanung übernimmt.

Die Flächenplanung geht dabei Hand in Hand mit der Umweltplanung, damit die sinnvollen Umweltschutzmaßnahmen auch großflächig und zusammenhängend gesichert werden können und Eingriffe nur dort vorgesehen werden, wo sie langfristig den geringsten Schaden verursachen.

Aufgrund unseres breiten fachlichen Spektrums und unserem integrativen Planungsansatz können wir bei der Neuaufstellung oder Fortschreibung eines Flächennutzungsplanes Konflikte frühzeitig erkennen und bereits auf der vorbereitende Planungsebene Entwicklungskonzepte erarbeiten, die in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren problemlos aufgegriffen werden können.
Die im Zuge eines Bebauungsplans notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplanes zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes gehören ebenso zum Leistungsspektrum wie die Vorbereitungen und Antragstellungen zu einem Zielabweichungsverfahren.

Nußloch  -  Einzelhandel südlich der Bismarckstraße Nußloch  -  Einzelhandel südlich der Bismarckstraße (weniger)

 

Lambsheim  -  Gewerbegebiet "Im Brand - Ost" Lambsheim  -  Gewerbegebiet "Im Brand - Ost" (weniger)

 

 

Bebauungsplanung, im Bestand

Kommunen planen ihre nachhaltige städtebauliche Entwicklung, in dem sie mit dem Instrument des Bebauungsplans als verbindliche Bauleitplanung Art und Maß der baulichen Nutzung dort regeln, wo derzeit nur das Gebot des ‘Sich-Einfügens’ nach §34 BauGB gilt. Auf diesem Weg wird den Eigentümern der Flächen Planungssicherheit gegeben – für ihre eigenen Planungsideen genauso wie zur Sicherung der guten Wohnverhältnisse im Verhältnis zu Planungen der Nachbarn. Als ebenso wichtiges Thema hat sich behutsame Nachverdichtung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in Bestandsgebieten entwickelt, ob mit ‘Zweiter-Reihe-Bebauung’ oder durch neue Erschließungsstraßen in größeren Flächen. In jedem Fall muss bei Planungen im Bestand Rücksicht auf die Planungsideen der Eigentümer genommen werden, die durch eine Befragung unterstützt wird.

Philippsburg  -  Innenstadt Philippsburg  -  Innenstadt (weniger)

 

Graben-Neudorf  -  Areal Zick-Zack Graben-Neudorf  -  Areal Zick-Zack (weniger)

 

Dettenheim -  Friedrichstraße Dettenheim -  Friedrichstraße (weniger)

 

 

Bebauungsplanung für Gewerbeflächen

Für die Ausweisung und Ausweitung von Gewerbeflächen besteht nach wie vor großer Bedarf, auch wenn der Trend zu mehrgeschossigen Gewerbebauten langsam an Fahrt gewinnt. Für eine erfolgreiche Entwicklung von gewerblichen Flächen in stark verdichteten Lebensräumen ist die Berücksichtigung von immissionsschutzrechtlichen Themen ebenso wichtig wie die Minderung von Eingriffen in die störungsempfindliche Natur oder die Beherrschung der zusätzlichen Verkehrsbelastungen.
Daneben ist bei gewerblichen Bebauungsplänen verstärkt auf die rechtssichere Einschränkung von einzelnen Nutzungen zu achten, die als zentrenrelevant oder aus anderen Gründen auszuschließen sind. Die interdisziplinäre Ausrichtung ermöglicht hier eine ganzheitliche Bearbeitung aller Fachbeiträge aus ‘Einer Hand’.

Bad Rappenau  -  Buchäcker Bad Rappenau  -  Buchäcker (weniger)

 

Philippburg  -  Schorrenfeld-Kühweid II Philippburg  -  Schorrenfeld-Kühweid II (weniger)

 

Rheinstetten -  Edeka Fleischwerk Rheinstetten -  Edeka Fleischwerk (weniger)

 

Walzbachtal  -  GE Hafnersgrund Walzbachtal  -  GE Hafnersgrund (weniger)

 

Kronau  -  Gewerbequatier A5 Kronau  -  Gewerbequatier A5 (weniger)

 

 

Bebauungsplanung, Wohngebiete

Die anhaltend hohe Nachfrage an Wohnbauflächen zwingt auch weiterhin zu einer maßvollen Neuentwicklung von Wohnbauland. Neben der Neuordnung von Flächen im Siedlungskörper, die in der Regel nach §13a BauGB entwickelt werden, kann mit behutsamen Arrondierungen am Siedlungsrand eine verträgliche Entwicklung im ‘Regelverfahren’ ermöglicht werden. Die Grundlage bildet die städtebauliche Konzeption der Fläche, die durch innovative Ideen eine zukunftsfähige Stadtentwicklung vorbereitet, in der alle Aspekte von Umweltschutz, Oberflächenwassermanagement, Klima, Immissionen, Verkehr etc. einfließen.
Der richtige Einsatz der rechtlichen Instrumente, die ganzheitliche Bearbeitung aller Fachbeiträge aus ‘Einer Hand’ und die umfängliche Begleitung im Abwägungsprozess zeichnen unsere Tätigkeiten aus. Gerne erstellen wir die Bebauungspläne als rechtskonforme XplanGML-Dateien, dem seit 2017 verbindlichen Datenstandard für den verlustfreien Austausch von Planwerken.

Altlußheim  -  Hockenheimer Flur I+II Altlußheim  -  Hockenheimer Flur I+II (weniger)

 

Philippsburg  -  Erlenwiesen Philippsburg  -  Erlenwiesen (weniger)

 

Gondelsheim  -  B-Plan Schlossbuckel Gondelsheim  -  B-Plan Schlossbuckel (weniger)

 

Weingarten  -  B-Plan Moorblick Weingarten  -  B-Plan Moorblick (weniger)

 

 

Bebauungsplanung für Einzelhandelsflächen

Der Bebauungsplan für Einzelhandelsflächen hatte in den vergangenen Jahren einen eigenen Stellenwert erlangt, nachdem Gebiete mit Verkaufsflächen über 800 m² als Sondergebiete auszuweisen waren. Der Trend zu weiteren Einzelhandelsflächen in Ortsrandlagen ist ungebrochen und wird durch den weiteren Trend zu immer größeren Verkaufsflächen auch zukünftig diesem Bebauungsplantyp Geltung verschaffen. Die besondere Herausforderung bei diesen Bebauungsplänen besteht durch die Beachtung der Einzelhandelsgutachten, der Regelung der Zentrenrelevanz und der Vermeidung von Immission- und Verkehrskonflikten.
Die interdisziplinäre Ausrichtung ermöglicht hier eine ganzheitliche Bearbeitung aller Fachbeiträge zu Umwelt, Schall, Verkehr und Artenschutz aus ‘Einer Hand’.

Germersheim  -  Fachmarktzentrum "Ehemalige Stadtkaserne" Germersheim  -  Fachmarktzentrum "Ehemalige Stadtkaserne" (weniger)

In denkmalgeschützter Umgebung am Rand der Innenstadt gelegen ist das Einkaufszentrum Stadtkaserne mit rund 10.000 m² Verkaufsfläche heute zentraler Baustein der Versorgung und des Stadtbilds von Germersheim.
Ergänzend wird gehobenes innerstädtisches Wohnen im Denkmal und am Fluss geschaffen.
Der Bebauungsplan mit seinen Gutachten schaffte die Grundlage für das Gesamtprojekt und die gelungene Verbindung von Alt und Neu.

 

Philippsburg  -  Markt am Freyersee Philippsburg  -  Markt am Freyersee (weniger)

 

Wiesloch  -  Fachmarktzentrum Bahnhofstraße-Güterstraße Wiesloch  -  Fachmarktzentrum Bahnhofstraße-Güterstraße (weniger)

 

 

Vorhaben und Erschließungspläne

Im Gegensatz zu einem Angebotsbebauungsplan geht die Initiative zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von einer Gemeinde aus, sondern erfolgt auf Antrag eines Vorhabenträgers. Rechtsgrundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist § 12 des Baugesetzbuchs „Vorhaben- und Erschließungsplan“. Der ‘vorhabenbezogene Bebauungsplan’ mit ‘Vorhaben- und Erschließungsplan’ zeichnet sich durch die Integration der Genehmigungsplanung in das Bauleitplanverfahren aus, sodass die Planungen am Ende schneller und konfliktfreier umgesetzt werden.
Damit ein Vorhaben schnell und exakt baurechtlich umgesetzt werden kann, unterstützen wir den Vorhabenträger bei der Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und bieten zusätzlich alle notwendigen Fachbeiträge wie z.B. Schall, Artenschutz etc. aus einer Hand an.

Rheinstetten  -  Edeka Fleischwerk Rheinstetten  -  Edeka Fleischwerk (weniger)

 

Bruchsal  -  Wohnbebauung Durlacher Straße Bruchsal  -  Wohnbebauung Durlacher Straße (weniger)

 

Philippsburg  -  Wohnbebauung Poststraße Philippsburg  -  Wohnbebauung Poststraße (weniger)

 

Weingarten  -  Mehrfamilienhaus Burghof Weingarten  -  Mehrfamilienhaus Burghof (weniger)

 

 

Städtebauliche Satzungen

Anhand von Innenbereichs- und Aussenbereichssatzungen nach BauGB  kann eine Kommune neben dem Bebauungsplan auch bauliche Nutzungen in konkreten Situationen und reduziertem Umfang festlegen. Die Abrundungssatzung wird hier genutzt, um den Siedlungskörper sinnvoll an den Rändern zur Natur zu regeln. Mit Gestaltungssatzungen können städtebauliche Qualitäten und örtliche Besonderheiten gesichert und weiter entwickelt werden. Mit Stellplatzsatzungen kann die Pflicht zur Herstellung von Pkw- oder Fahrradstellplätzen bei privaten Bauvorhaben geregelt werden, um die Parkplatznot auf den öffentlichen Straßen zu mindern oder die Nachverdichtung verträglich zu steuern. Mit einer Wohnbaurichtlinie kann die städtebauliche Entwicklungsrichtung präziser erläutert und zu einem verbindlichen Handlungsrahmen festgelegt werden, der auch Aspekte des sozialgerechten Bodenmanagements und der Klimaanpassung aufgreifen kann.
Gerne beraten wir Sie bei der Wahl des richtigen Planungsinstrumentes für Ihr Projekt.

Straubenhardt  -  Abrundungssatzung Straubenhardt  -  Abrundungssatzung (weniger)

 

Hirschberg  -  Außenbereichsatzung Kohlbach Hirschberg  -  Außenbereichsatzung Kohlbach (weniger)

 

Forst  -  Stellplatzsatzung Forst  -  Stellplatzsatzung (weniger)

 

Kraichtal  -  Stellplatzsatzung Kraichtal  -  Stellplatzsatzung (weniger)