Schallschutz 

In der Stadt- und Verkehrsplanung werden schalltechnische Untersuchungen in verschiedenen Phasen benötigt. In der Bauleitplanung werden Fachbeiträge zur Abschätzung der Geräuschbeeinflussungen benötigt, in der Stadtplanung zur Lärmminderung und in der Objektplanung von Verkehrswegen zur Einhaltung der Lärmvorsorge. Bei gewerblichen Bauvorhaben oder bei Sport- und Freizeiteinrichtungen ist die Lärmprognose mit einem Lärmschutzkonzept unerlässlicher Teil der Genehmigungsplanung.

Das Ziel unserer Planung ist es, die Wirkungen auf allen Ebenen der Planung und Realisierung zu mindern und geeignete Maßnahmen im Umweltschutz voranzubringen. Modus Consult unterstützt Sie aus diesem Grund bei der Umsetzung der passiven Lärmschutzvorhaben an den schutzwürdigen Gebäuden oder bei der Herstellung der aktiven Lärmschutzeinrichtungen.

Zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen streben wir eine Arbeit im Team an, um alle Aspekte des Umweltschutzes schon in der Genehmigungsphase oder Bauleitplanung zusammen mit den verfahrenstechnischen und baufachlichen Aspekten zu behandeln und optimiert zu lösen.

Modus Consult unterstützt Sie bei:

  • Lärmaktionsplanung, Lärmminderungsplanung
  • Schalltechnischen Untersuchungen bei Bauleitplanung und Genehmigungsplanung für:
  • Verkehrslärm
  • Gewerbelärm
  • Sportlärm und Freizeitlärm
  • Betreuung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen

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Lärmvorsorge Straßen und Schienen

Lärmvorsorge bezieht sich auf Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Auswirkungen von Lärm auf die Menschen in der Umgebung von Neubauvorhaben der Verkehrsinfrastruktur zu minimieren. Dies ist insbesondere im Bereich von Straßen und Schienen von großer Bedeutung, da diese Verkehrswege häufig erhebliche Lärmquellen darstellen.
Die Ermittlung der Planungsgrundlagen und Verkehrsemissionen, die schalltechnische Berechnung im dreidimensionalen Geländemodell und die Beurteilung nach den einschlägigen Richtlinien führt zur Beurteilung der Planungsaufgabe und zeigt auf, ob und in welchem Maß Schutzvorkehrungen zu treffen sind.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Lärmvorsorge im Straßen- und Schienenverkehr umzusetzen. Eine Möglichkeit ist die Verwendung von Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen entlang von Straßen und Schienen, um den Lärm für die Anwohner zu minimieren. Auch die Verwendung von Schallschutzfenstern in Gebäuden in der Nähe von Verkehrswegen kann dazu beitragen, den Lärmpegel zu reduzieren.
Eine weitere Möglichkeit der Lärmvorsorge im Straßen- und Schienenverkehr ist die Einführung von Tempolimits oder die Verbesserung der Oberfläche der Fahrbahn oder des Gleiskörpers in bestimmten Abschnitten, um den Lärmpegel zu verringern.
Es ist wichtig, dass Lärmvorsorge im Straßen- und Schienenverkehr ernst genommen wird, da Lärm eine signifikante Auswirkung auf die Lebensqualität der Menschen in der Umgebung haben kann und die richtige Lösung in Genehmigungsverfahren eingefordert wird. Durch die Umsetzung von Lärmvorsorgemaßnahmen können wir sicherstellen, dass die Menschen in der Nähe von Verkehrswegen in ihrer Lebensqualität nicht beeinträchtigt werden.

A 81  -  Ausbau bei Sindelfingen-Böblingen A 81  -  Ausbau bei Sindelfingen-Böblingnen (weniger)

 

A 6  -  Neckarquerung bei Heilbronn A 6  -  Neckarquerung bei Heilbronn (weniger)

 

B 293  -  Ortsumfahrung Jöhlingen B 293  -  Ortsumfahrung Jölingen (weniger)

 

B 27  -  Umbau bei Bad Friedrichshall B 27  -  Umbau bei Bad Friedrichshall (weniger)

 

B 462  -  Tunnel Freudenstadt B 462  -  Tunnel Freudenstadt (weniger)

 

Strecke 4870  -  Neubau EÜ bei Böblingen-Sindelfingen (weniger)

 

Strecke 4010  -  BÜ-Beseitigung bei Bobstadt Strecke 4010  -  BÜ-Beseitigung bei Bobstadt (weniger)

 

 

Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Planung und trägt dazu bei, den Lärm in Wohngebieten und Arbeitsplätzen zu minimieren und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Dabei werden im öffentlichen Entstehungsprozess auf Grundlage der europäischen Richtlinie und der Umsetzung in deutsches Recht Maßnahmen ermittelt und als Sanierungsaufgabe festgelegt, die den Lärm verringern oder verhindern, dass zusätzliche  Belastungen in Ruhigen Gebieten auftreten.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, den Lärmpegel an den besonders sensiblen Orten wie Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern zu reduzieren und die Lärmbelastung der Bevölkerung insgesamt zu verringern. Dazu werden in der Regel technische Maßnahmen wie Schallschutzfenster oder Lärmschutzwände eingesetzt, aber auch organisatorische Maßnahmen wie Verkehrslenkung oder die Einführung von ruhigen Zeiten können zum Einsatz kommen.
Die Lärmaktionsplanung umfasst in der Regel auch die Erstellung von Lärmkarten, die die Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet im Bestand darstellen und die Prognose der Lärmminderungswirkungen der geplanten Maßnahmen ermöglichen und so Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung sind.
Insgesamt trägt die Lärmaktionsplanung dazu bei, den Lärm in der Stadt zu minimieren und damit auch die Lebensqualität der Bürger zu verbessern. Als Planungs- und Ingenieurbüro haben wir die Möglichkeit, Sie bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen von der Berechnung  über die Maßnahmenbewertung bis hin zur Bürgerbeteiligung im Verfahren zu unterstützen.

Pforzheim  -  Kartierung und Aktionsplanung für Ballungsraum Pforzheim  -  Kartierung und Aktionsplanung für Ballungsraum (weniger)

 

Ettlingen  -  Straßen- und Schienenverkehr und verkehrsbehördlicher Antrag Ettlingen  -  Straßen- und Schienenverkehr und verkehrsbehördlicher Antrag (weniger)

 

Rheinau  -  Straßenverkehr und verkehrsbehördlicher Antrag Rheinau  -  Straßenverkehr und verkehrsbehördlicher Antrag (weniger)

 

Hemsbach  -  Straßen- und Schienenverkehr Hemsbach  -  Straßen- und Schienenverkehr (weniger)

 

Mörfelden-Walldorf  -  verkehrsbehördlicher Antrag zu Tempo 30 Mörfelden-Walldorf  -  verkehrsbehördlicher Antrag zu Tempo 30 (weniger)

 

 

Geräuschkontingentierung

Geräuschkontingentierung ist ein wichtiges Thema im Bereich der Bauleitplanung und bezieht sich auf die Regulierung von Gewerbelärmemission im Plangebiet. Dies kann durch die Einführung von Lärmbeschränkungen erreicht werden, die festlegen, wie viel Lärm von einer bestimmten Teilfläche des Plangebietes ausgehen darf, um die Lärmbelastung der maßgeblichen schutzwürdigen Nutzungen in Summe alle Gewerbelärmquellen nicht zu überschreiten.
Es geht bei diesem Planungsansatz um die Vermeidung des Windhundprinzips, nachdem im schlimmsten Fall der erste Gewerbebetrieb die insgesamt mögliche Schallemission für sich beansprucht und den nachfolgenden Betrieben keinen Spielraum mehr überlässt.
Die Geräuschkontingentierung dient dazu, die Auswirkungen von Lärm auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden zu minimieren. Sie kann auch dazu beitragen, die Lebensqualität in Wohngebieten und anderen sensiblen Bereichen zu verbessern.

Geräuschkontingentierung ist ein wichtiges Thema in der Bauleitplanung, in der die Regelungen festgesetzt werden, und bei der späteren Genehmigungsplanung für den einzelnen Betrieb, indem der rechnerische Nachweis erbracht werden muss, dass der Betrieb die Lärmkontingente einhält.

Ladenburg  -  Bebauungsplan im Rahmen Stadtumbau West Ladenburg  -  Bebauungsplan im Rahmen Stadtumbau West (weniger)

 

Rastatt  -  Bebauungsplan Rotacker und Rotacker I Rastatt  -  Bebauungsplan Rotacker und Rotacker I (weniger)

 

Mannheim  -  Bebauungsplan Turley-Barracks Mannheim  -  Bebauungsplan Turley-Barracks (weniger)

 

Ladenburg  -  Betriebsmodellnachweis ABB zur Geräuschkontingentierung Ladenburg  -  Betriebsmodellnachweis ABB zur Geräuschkontingentierung (weniger)

 

Rastatt  -  Betriebsmodellnachweis zur Geräuschkontingentierung Rastatt  -  Betriebsmodellnachweis zur Geräuschkontingentierung (weniger)

 

 

Sportlärm / Freizeitlärm

Sport- und Freizeitlärm ist ein häufiges Problem in Wohngebieten und kann zu Konflikten zwischen Anwohnern und Sportvereinen oder anderen Nutzern von Freizeitanlagen führen. Lärm kann sowohl im Innen- als auch im Außenbereich entstehen und kann durch den Betrieb der Anlage, Vereinsgaststätten oder Parkplätze und dem Verkehr dort hin verursacht werden.
Um das Problem von Sport- und Freizeitlärm zu lösen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst ist es wichtig, die Lärmemissionen zu bestimmen und durch ein geeignetes Betriebsmodell rechnerisch nachzubilden, um die Ursachen des Lärms zu ermitteln.
Eine Möglichkeit, Sport- und Freizeitlärm zu reduzieren, ist die Schallschutzplanung. Diese umfasst Maßnahmen wie die Errichtung von Schallschutzwänden oder die Umplanung der Nutzungsfläche. Auch die Einhaltung von bestimmten Zeiten für den Betrieb von Freizeitanlagen oder die Nutzung von Schallschutzmaterialien bei der Anlagenkonstruktion können helfen, den Lärm zu reduzieren.
Es ist auch wichtig, die Kommunikation und das Verständnis zwischen Anwohnern und Nutzern von Freizeitanlagen zu fördern. Eine gute Zusammenarbeit kann dazu beitragen, dass beide Seiten die Bedürfnisse und Belange der anderen Seite berücksichtigen und gemeinsame Lösungen finden.
Insgesamt gibt es viele Möglichkeiten, um Sport- und Freizeitlärm zu vermeiden oder zu reduzieren. Eine geeignete Lösung ist Voraussetzung für ein Genehmigungsverfahren oder bei aufkommenden Streitigkeiten.

Ettlingen  -  Sport- und Freizeitzentrum Ettlingen  -  Sport- und Freizeitzentrum (weniger)

 

Böblingen  -  Freizeitareal Baumoval Böblingen  -  Freizeitareal Baumoval (weniger)

 

Rastatt  -  Bolzplatz Rheinauer Ring Rastatt  -  Bolzplatz Rheinauer Ring (weniger)

 

Sindelfingen  -  Sportzentrum Allmendäcker Sindelfingen  -  Sportzentrum Allmendäcker (weniger)

 

Gondelsheim  -  Kartbahn Gondelsheim  -  Kartbahn (weniger)

 

Weingarten  -  Freibad und Mehrzweckhalle Walzbach Weingarten  -  Freibad und Mehrzweckhalle Walzbach (weniger)

 

 

Gewerbelärm

Gewerbelärm ist der Lärm, der im Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit entsteht. Dies kann zum Beispiel der Lärm sein, der bei der Produktion von Waren entsteht oder der Lärm, der bei der Durchführung von Lagertätigkeiten entsteht. Gewerbelärm kann für die Anwohner eines Gewerbegebietes oder für Menschen, die in Gewerbegebieten wohnen, erhebliche Beeinträchtigungen verursachen.
Um Gewerbelärm zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, gibt es verschiedene Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können. Dazu gehören zum Beispiel der Einsatz von Schallschutzfenstern und -wänden, der Einsatz von Schallschutzvorrichtungen an Maschinen und Anlagen und das Dämmen von Gebäuden. Auch die Einhaltung von bestimmten Arbeitszeiten und das Vermeiden von Lärm in der Nacht können dazu beitragen, Gewerbelärm zu minimieren.
Um die Geräuschbelastungen zu erfassen, werden vielfach Messungen des Schallpegels durchgeführt und rechnerische Nachweise in Form eines Betriebsmodells vorgenommen, um festzustellen, wie viel Lärm von einer bestimmten Quelle bzw. dem Gesamtbetrieb ausgeht. Diese Messungen und Berechnungsergebnisse werden dann mit geltenden Lärmvorschriften verglichen, um festzustellen, ob die Lärmquelle im Einklang mit den Vorschriften ist. Wenn dies nicht der Fall ist, können Maßnahmen ergriffen werden, um die Lärmbelastung zu reduzieren, zum Beispiel durch die Einführung von Schallschutzmaßnahmen oder die Einschränkung der Betriebszeiten.
Für Unternehmen, die Gewerbelärm verursachen, gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen, die festlegen, wie viel Lärm sie verursachen dürfen. Unternehmen, die gegen diese Regelungen verstoßen, können von den zuständigen Behörden sanktioniert werden, sodass eine geeignete Prognose im Genehmigungsverfahren bereits dazu beiträgt, die richtigen Planungsentscheidungen zu treffen.

Mannheim  -  Turley-Barracks, Fachbeitrag Schall Mannheim  -  Turley-Barracks, Fachbeitrag Schall (weniger)

 

Rheinstetten  -  Fleischwerk Edeka Rheinstetten  -  Fleischwerk Edeka (weniger)

 

Germersheim  -  Einkaufszentrum bei ehemaliger Stadtkaserne Germersheim  -  Einkaufszentrum bei ehemaliger Stadtkaserne (weniger)

 

Rodgau  -  Neubau Verbrauchermarkt Rodgau  -  Neubau Verbrauchermarkt (weniger)

 

Ladenburg  -  Erneuerung Kühlanlage der Firma BÄKO Ladenburg  -  Erneuerung Kühlanlage der Firma BÄKO (weniger)

 

Ludwigshafen  -  Neubau Fahrzeughalle des Wirtschaftsbetriebs Ludwigshafen  -  Neubau Fahrzeughalle des Wirtschaftsbetriebs (weniger)

 

Böblingen  -  Gesamtlärmmessung Flugfeldklinikum Böblingen  -  Gesamtlärmmessung Flugfeldklinikum (weniger)

 

Philippsburg  -  Geräuschmessung zu Betriebsmodell Sägewerk Philippsburg  -  Geräuschmessung zu Betriebsmodell Sägewerk (weniger)

 

 

Baulärm und Schallmessungen

Baulärm ist ein wichtiges Thema, das bei Bauprojekten berücksichtigt werden muss. Er kann nicht nur für die Menschen in der Nähe des Bauprojekts belastend sein, sondern auch die Umwelt und sogar die Tiere beeinträchtigen. Daher gibt es strenge Vorschriften und Regularien, die den Lärm während des Baus begrenzen. Der Baulärmnachweis ist in der Regel schon im Genehmigungsprozess durch eine Baulärmprognose vorzulegen.
Eine Möglichkeit, den Baulärm während der Bauphase zu quantifizieren und zu überwachen, ist die Schallmessung, die wir als Immissionsschutzbeauftragter durchführen. Mit geeichten Messgeräten, die Schallpegel in Dezibel (dB) messen, können die Lärmbelastungen während des Baus gemessen und dokumentiert werden. Die Ergebnisse der Schallmessungen werden dazu verwendet, sicherzustellen, dass die geltenden Lärmvorschriften eingehalten werden und um geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Schall nicht nur über die Luft übertragen wird, sondern auch durch Wände, Fenster und andere Bauelemente. Daher ist es wichtig, die Schallmessungen an verschiedenen Punkten durchzuführen, um ein genaues Bild der Lärmbelastung zu erhalten.
Insgesamt spielen Schallmessungen eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Einhaltung von Lärmvorschriften während des Baus. Sie tragen dazu bei, die Belastung für die Menschen in der Nähe des Bauprojekts und die Umwelt zu minimieren und sicherzustellen, dass Bauprojekte so umweltfreundlich wie möglich durchgeführt werden.

Strecke 3280  -  Neubau von Lärmschutzwänden in Neustadt / Weinstraße Strecke 3280  -  Neubau von Lärmschutzwänden in Neustadt / Weinstraße (weniger)

 

Strecke 4010  -  Baulärmgutachten zu Erneuerung von Bahhof und Bahnsteigen Strecke 4010  -  Baulärmgutachten zu Erneuerung von Bahhof und Bahnsteigen (weniger)

 

Strecke 4010  -  Baulärmgutachten zu Neubau EÜ Bobstadt Strecke 4010  -  Baulärmgutachten zu Neubau EÜ Bobstadt (weniger)

 

S 6  -  Überwachungsmessung bei Bad Vilbel S 6  -  Überwachugnsmessung bei Bad Vilbel (weniger)

 

Strecke 3520  -  Überwachungsmessungen bei Umbau Bahnhof Raunheim Strecke 3520  -  Überwachungsmessungen bei Umbau Bahnhof Raunheim (weniger)

 

 

Lärmsanierung an Straßen und Schienen

Lärmsanierung an Straßen und Schienen ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Planung zur Minderung der Lärmbetroffenheiten an hoch belasteten Straßen und Schienstrecken. Der Baulastträger hat sich der Lärmminderung als freiwillige Maßnahme verpflichtet, da Lärm eine wesentliche Belastung für die Bevölkerung darstellen kann. Insbesondere in dicht besiedelten Gebieten oder in der Nähe von Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist die Lärmbelastung zu mindern, um negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen zu vermeiden. In den letzten Jahren ist in diesem Kontext schon viel Gutes erreicht worden.
Um die Lärmbelastung zu verringern, gibt es verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können. Zum einen können Lärmschutzwände errichtet werden, die den Lärm von der Straße oder den Gleisen abhalten. Zum anderen können Lärmschutzfenster oder -türen eingebaut werden, um den Lärm im Innenraum zu reduzieren. Auch Asphaltbeläge mit besonders geringer Geräuschentwicklung oder die Verwendung von Schienen mit geringerem Lärmpotenzial können dazu beitragen, die Lärmbelastung zu verringern.
Es ist wichtig, dass Lärmsanierungsmaßnahmen sorgfältig geplant und umgesetzt werden, um eine möglichst effektive Lärmminderung zu erreichen. Die erforderlichen Lärmschutzgutachten stellen wir in diesen Fällen zur Verfügung.

Neustadt  -  Lärmsanierung an B 38/39 Neustadt  -  Lärmsanierung an B 38/39 (weniger)

 

Karlsruhe  -  Lärmsanierung entlang Neureuter Straße Karlsruhe  -  Lärmsanierung entlang Neureuter Straße (weniger)

 

B 462  -  Prüfung aktiver Lärmschutz bei Gaggenau B 462  -  Prüfung aktiver Lärmschutz bei Gaggenau (weniger)

 

B 427  -  Lärmsanierung in Ortsdurchfahrt Busenberg B 427  -  Lärmsanierung in Ortsdurchfahrt Busenberg (weniger)

 

Strecke 4000  -  Lärmsanierung zwischen Offenburg und Kenzigen Strecke 4000  -  Lärmsanierung zwischen Offenburg und Kenzigen (weniger)

 

Strecke 3600  -  Lärmsanierung zwischen Offenburg und Hanau Strecke 3600  -  Lärmsanierung zwischen Offenburg und Hanau (weniger)

 

 

passiver Schallschutz im Hochbau

Passiver Schallschutz im Hochbau bezieht sich auf Maßnahmen, die dazu dienen, den Schall von außen durch Ertüchtigung der Außenbauteile im Innenraum zu mindern. Diese Maßnahmen werden in der Regel bei der Lärmsanierung oder der Lärmvorsorge an Gebäuden berücksichtigt und sind wichtig, um die Ruhe im Innenraum sicherzustellen und damit ein angenehmes Wohn- oder Arbeitsklima im Gebäude zu gewährleisten. Die Ermittlung der Notwendigkeit und die Betreuung bei der Durchführung der passiven Schallschutzmaßnahmen gehören dabei zum Leistungsumfang dazu.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, passiven Schallschutz im Hochbau umzusetzen. Eine wichtige Maßnahme ist der Austausch von Fenstern und Türen. Dabei sind ggf. Auch Rolladenkästen zu berücksichtigen und nachträglich zu dämmen. Bei Dachgeschosswohnungen ist ggf. Das Dach zusätzlich zu dämmen, was oftmals im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung erfolgen kann.
Für die Einhaltung von geltenden Schallschutzvorschriften und -normen ist es wichtig, ein angemessenes Schallschutzgutachten für den Schutzzweck zu erstellen, die Kosten zu schätzen und die Zustimmung des Eigentümers bzw. bei Lärmsanierungsaufgaben die Kostenübernahmevereinbarung zu erhalten. Die Ausschreibung der Baumaßnahmen und die Abnahme mit Rechnungskontrolle gehören ebenfalls zu dem Standardprogramm bei der Durchführung der passiven Lärmschutzmaßnahmen.

Heidelberg  -  Lärmsanierung an DB-Strecken im Bereich Mannheim Heidelberg  -  Lärmsanierung an DB-Strecken im Bereich Mannheim (weniger)

 

Strecke 4000  -  Lärmsanierung zwischen Lahr und Kenzigen Strecke 4000  -  Lärmsanierung zwischen Lahr und Kenzigen (weniger)

 

Regierungpräsidium Karlsruhe  -  Lärmvorsorge/-sanierung Regierungpräsidium Karlsruhe  -  Lärmvorsorge/-sanierung (weniger)

 

 

Machbarkeitsstudie Schall

Eine Machbarkeitsstudie zum Schall befasst sich in der Regel mit der Vorhersage und Bewertung von Schallimmissionen und Schallschutzmaßnahmen in einem geplanten Bauvorhaben. Dabei werden die Auswirkungen von Schall auf die Umgebung untersucht und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Schallimmissionen in verschiedenen Varianten erarbeitet.
Die Machbarkeitsstudie kann dabei sowohl für Neubauprojekte, als auch für Sanierungsmaßnahmen oder Änderungen an bestehenden Gebäuden oder Betriebsnutzungen durchgeführt werden. Sie dient in erster Linie der Planung und ist ein wichtiger Bestandteil der Genehmigungsverfahren von Bauvorhaben.
Die Machbarkeitsstudie Schall umfasst in der Regel die Ermittlung von Schallquellen, die Vorhersage von Schallimmissionen und die Bewertung der Schallbelastung der Umgebung. Dabei werden die geltenden Vorschriften und -normen berücksichtigt und dazu gezielte Maßnahmenkonzepte zur Einhaltung dieser Vorschriften erarbeitet.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden in Form von Schallgutachten dokumentiert und bilden die Grundlage für weitere Planungen und Entscheidungen im Genehmigungsverfahren. Sie dienen auch als Basis für die Erstellung von Schallschutzkonzepten und die Auswahl von Schallschutzmaßnahmen.

A 620 - Machbarkeitsstudie ergänzender Lärmschutz Saarbrücken A 620 - Machbarkeitsstudie ergänzender Lärmschutz Saarbrücken (weniger)

 

A 81  -  Machbarkeitsuntersuchung zur Überdeckelung bei Sindelfingen A 81  -  Machbarkeitsuntersuchung zur Überdeckelung bei Sindelfingen (weniger)

 

A 6  -  Lärmschutzvarianten zur Neckarquerung bei Heilbronn A 6  -  Lärmschutzvarianten zur Neckarquerung bei Heilbronn (weniger)